Neben den Änderungen für Verbraucher im Jahr 2017 gibt es auch Änderungen speziell für Familien. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Kindergeld

Ab Januar 2017 steigt das Kindergeld um 2 Euro pro Kind. Für die ersten beiden Kinder bedeutet dies einen Anstieg auf 192 Euro pro Monat. Für das dritte Kind werden 198 Euro gezahlt. Ab dem vierten Kind gibt es 223 Euro pro Monat.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird im Jahr 2017 auf 4.716 Euro angehoben. Im Jahr 2016 betrug dieser 4.608 Euro. Der BEA-Freibetrag bleibt weiterhin bei 1.320 Euro bestehen. Dies bedeutet, dass diese Beträge pro Kind und Jahr steuerfrei bleiben.

In Deutschland existieren zwei Freibeträge für Kinder. Zum einen gibt es den Kinderfreibetrag, der als Existenzminimum eingesetzt wird und zum anderen existiert der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag).

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wird ab 2017 um 10 Euro auf 170 Euro pro Monat erhöht. Einen Kinderzuschlag erhalten auf Antrag Familien, die ein geringeres Einkommen haben.

Kindesunterhalt

Ab Januar 2017 erhöhen sich die Unterhaltswerte in der Düsseldorfer Tabelle. Dies bedeutet, dass Kinder mehr Unterhalt erhalten. Der Mindestunterhalt, der pro Monat einem Kind zusteht, ist nach dem Alter gestaffelt. Folgende Unterhaltswerte ergeben sich somit als Mindestunterhalt:

  • Kinder vom 0 – 5. Lebensjahr: 342 Euro (+ 7 €)
  • Kinder vom 6. – 11. Lebensjahr: 393 Euro (+ 9 €)
  • Kinder vom 12. – 17. Lebensjahr: 460 Euro ( + 10 €)
  • Kinder ab dem 18. Lebensjahr: 527 Euro (+ 11 €)

Der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen ist von einer Anhebung ausgenommen.

Unterhaltshöchstbetrag

Neben dem Grundfreibetrag wird auch der Unterhaltshöchstbetrag angehoben, der als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden kann. Für das Jahr 2017 beträgt der Maximalbetrag der außergewöhnlichen Belastungen 8.820 Euro. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber 2016 von 168 Euro.

U-Untersuchungen

Seit dem 01. September 2016 gilt eine neue Richtlinie bei Vorsorgeuntersuchungen von Kindern. Es wurde ein neues gelbes Untersuchungsheft mit einer Teilnehmerkarte für die U-Untersuchungen eingeführt, welches vom Kinderarzt ausgehändigt wird. Ab 2017 erhalten Neugeborene ein Screening auf Mukoviszidose. Mukoviszidose produziert zähen Schleim, welches sich dann besonders in den Bronchien festsetzt. Dadurch werden die Atmung und die Verdauung beeinträchtigt. In Niedersachsen können Eltern zudem ihre Kinder kostenfrei auf zwei chronische Krankheiten testen lassen. Dabei handelt es sich um den Typ-1-Diabetes sowie der familiären Hypercholesterinämie.