Prüfung der Verfassungstreue einer Lehrerin, die eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Baden-Württemberg im Beamtenverhältnis auf Probe begehrt. Aufnahme in die sogenannte "Schwarze Liste", da Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. Die Gefahr einer zu großen Einflussnahme auf der ihr anvertrauten Kinder ist zu hoch.