Am Donnerstag, den 11. April 2013, haben sich der Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) darauf geeinigt, den Tariflohn für Uni-Ärzte um 4,6 Prozent einheitlich zu erhöhen. Insgesamt sind an 20 Universitätskliniken in Deutschland etwa 18.000 Ärzte tätig.

Die Lohnerhöhung werde in zwei Schritten vollzogen werden. Die erste Anhebung soll rückwirkend zum 01. März 2013 um 2,6 Prozent durchgesetzt werden. Die zweite Anhebung soll zum 01. März 2014 um 2,0 Prozent erfolgen. Insgesamt ergibt dies eine Lohnerhöhung von 4,6 Prozent.

Ursprünglich waren vom Marburger Bund 6,5 Prozent mehr Lohn für die Ärzte gefordert. Jedoch ist der MB auch mit diesem Ergebnis als „annehmbaren Kompromiss“ zufrieden. Der Marburger Bund gab desweiteren bekannt, dass sich auch strukturell etwas verändern werde.
Somit soll die Entgeltgruppe Ä 1 für Assistenzärzte um eine weitere Stufe, der sechsten Stufe, aufgestockt werden. Die Gehaltsdifferenz zur fünften Stufe beträgt dabei 135 Euro. Zudem wird Wochenendarbeit, insbesondere an Sonntagen, und eine Tätigkeit an Feiertagen lohntechnisch besser gestellt. Die Grundlage für die neue Berechnung bildet das Stundenentgelt der dritten Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe.

Bis dato hatte immer das Stundenentgelt der ersten Stufe als Berechnungsgrundlage gedient. Tätigkeiten am Samstag werden mit einem Zuschlag in Höhe von zehn Prozent des Stundenlohns der dritten Stufe der entsprechenden Entgeltgruppe bezahlt. Ursprünglich erhielten Uni-Ärzte bei Vollzeit samstags in der Zeit von 13 bis 21 Uhr einen Zuschlag von 64 Cent pro Stunde.

Addiert man nun alle tariflichen Änderungen, so ergibt dies eine Lohnsteigerung von insgesamt 5,2 Prozent. Ebenso gibt es einige Neuerungen im Bereich der Urlaubsregelung. So erhalten Universitätsärzte ab dem 01. Januar 2014 und ab dem siebten Jahr im Beruf 30 Tage Erholungsurlaub. Ärzte, die unter der Sieben-Jahres-Grenze liegen, erhalten 29 Tage Urlaub pro Jahr. Die neuen Regelungen sind bis zum 31. Januar 2015 gültig, denn dann läuft der Tarifvertrag aus.

Quelle: aerztezeitung.de

 

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