Betreuungsgeld als verfassungswidrig und daher nichtig erklärt

Gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 (Az.: Urteil 1 BvF 2/2013 https://www.bverfg.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/07/fs20150721_1bvf000213.html) wurde das Betreuungsgeld bundesweit als verfassungswidrig erklärt. Es ist nicht mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar. Daher wurde es für nichtig erklärt.

Die Karlsruher Verfassungsrichter erklärten, dass der Bund nicht die Kompetenz und Befähigung habe, um ein Betreuungsgeld bundesweit durchzusetzen. Die Kompetenz liege bei den einzelnen Ländern. Diese müssen darüber selbst entscheiden, ob sie das Betreuungsgeld durchsetzen möchten oder nicht. Daher sind die vom Bund eingeführten Regelungen §§ 4a – 4d BEEG nichtig.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Betreuungsgeld für nichtig zu erklären, ergibt sich ein finanzieller Spielraum in Höhe von rund 900 Millionen Euro für den Bund.

Nun müssen die Länder selbst entscheiden, ob sie das Betreuungsgeld weiter zahlen möchten. Betroffene Eltern können sich bei den jeweiligen Bundesländern erkundigen, ob ein Landeserziehungsgeld gezahlt wird.



Diese Bundesländer bieten auch 2023 ein Landeserziehungsgeld an

Das Landeserziehungsgeld Sachsen 2023

Das Landeserziehungsgeld Sachsen wird rückwirkend nur für einen Monat vor der Antragstellung gezahlt. Generell kann der Antrag auf Landeserziehungsgeld frühestens drei Monate vor Beginn des gewünschten Leistungszeitraumes gestellt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist, dass das Kind seit der Vollendung des 14. Lebensmonats keinen Platz in einer staatlich geförderten Kindertagesstätte in Anspruch genommen hat.

Der Bezug kann beginnend im 2. oder beginnend im 3. Lebensjahr des Kindes stattfinden.

Bei Bezug beginnend im 3. Lebensjahr kann eine Gewährung des Landeserziehungsgeldes wie folgt erfolgen:

  • 1. Kind: neun Monate je 150 Euro
  • 2. Kind: neun Monate je 200 Euro 
  • ab 3. Kind: zwölf Monate je 300 Euro.

Bei Bezug beginnend im 2. Lebensjahr, zum Beispiel direkt im Anschluss an das Bundeselterngeld, wird das Landeserziehungsgeld wie folgt gezahlt:

  • 1. Kind: fünf Monate je 150 Euro 
  • 2. Kind: sechs Monate je 200 Euro 
  • ab 3. Kind: sieben Monate je 300 Euro.

Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Familien fördernde Leistung, daher vermindert sich die Leistung bei Übersteigen der Einkommensgrenzen.

Die Einkommensgrenzen liegen bei 14.100 Euro bei Alleinerziehenden und 17.100 Euro bei Paaren. Bei Geburten ab 01.01.2015 wird die Leistung ab dem 3. Kind ohne Einkommensgrenze gezahlt.

Generell wird Landeserziehungsgeld nicht als Einkommen berücksichtigt, da es eine einkommensabhängige gewährte Sozialleistung ist.

Das Landeserziehungsgeld Bayern 2023

Am 1. August 2018 ist das Bayerische Familiengeldgesetz in Kraft getreten. Das Landeserziehungsgeld (in Bayern: Familiengeld) wird seit September 2018 den Erziehungsberechtigten für ihre ein- und zweijährigen Kinder ausgezahlt. Es ist unabhängig vom Einkommen und der Erwerbstätigkeit.

  • 250 Euro gibt es pro Monat und Kind für die ersten beiden Kinder
  • 300 Euro gibt es ab dem dritten Kind pro Monat

Innerhalb von zwei Jahren können somit insgesamt 6.000 bis 7.200 Euro ausgezahlt werden.

Das Landeserziehungsgeld Thüringen 2023

Bitte beachten Sie, dass nach der Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes die Leistung nur noch für Kinder gilt, die bis zum 30. Juni 2015 geboren wurden.

Das Thüringer Erziehungsgeld wird ab dem 13. Lebensmonat des Kindes für die Dauer von höchstens zwölf Monaten gewährt. Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist, dass das Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird.

Die Höhe des Erziehungsgeldes beträgt

  • für das erste Kind 150,00 Euro
  • für das zweite Kind 200,00 Euro
  • für das dritte Kind 250,00 Euro
  • für das vierte sowie für jedes weitere Kind 300,00 Euro.

Die Leistung wird monatlich gezahlt. Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungsgeldstellen der Städte und Gemeinden.

Bewilligte Leistungen von Bundesbetreuungsgeld werden weitergezahlt

Gemäß dem beschlossenem Betreuungsgeldgesetz vom 09. November 2012 konnten Eltern für ihr Kind, welches sie im zweiten und dritten Lebensjahr selbst zu Hause betreuten, ab dem 01. August 2013 einen staatlichen Zuschuss von 100 Euro pro Monat, ab 2014 150 Euro erhalten. In einem vom Ersten Senat am Dienstag, 21. Juli 2015, verkündeten Urteil wurde die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld dem Bundesgesetzgeber vom Bundesverfassungsgericht abgesprochen. 

RotVideo: Die ganze Wahrheit über das Betreuungsgeld

RotArten Betreuungsgeld

Voraussetzung dafür ist, dass sie keine staatliche geförderte Tagesmutter oder einen Kitaplatz in Anspruch nehmen. Sollten Eltern jedoch einen Kitaplatz in Anspruch nehmen, der ihnen ab 01. August 2013 garantiert wird, so entfällt das Betreuungsgeld.

Das Betreuungsgeld kann alternativ zur Altersvorsorge verwendet werden. Dazu ist es nötig, dass Eltern sich den staatlichen Zuschuss nicht auszahlen lassen, sondern diesen in ein Bildungssparmodell einzahlen. Für die Einzahlung gibt es pro Monat zusätzlich noch einmal einen Zuschuss von 15 Euro.

Die Bundesregierung hat die Kosten für das Betreuungsgeld ab 2014 in einer Höhe von 1,1 Milliarden Euro prognostiziert. Die oppositionelle Sparte sieht die Kosten bei rund 2 Milliarden Euro liegen. Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, soll das Betreuungsgeld auf die Grundsicherung angerechnet werden. Dies entfällt allerdings, wenn sie statt einer Barauszahlung den Zuschuss als private Altersvorsorge nutzen. Dann soll das Betreuungsgeld samt dem zusätzlichen Zuschuss von 15 Euro direkt an den Versicherungsträger überwiesen werden.

Übersicht der 2 möglichen Verwendungsarten des Betreuungsgeldes

Betreuungsgeld

Kritik kam bisher von der Opposition und Erziehungswissenschaftlern. Diese sehen in dem staatlichen Zuschuss einen falschen finanziellen Anreiz. Die Opposition bereitet zusammen mit dem Bundesland Hamburg derzeit eine Verfassungsklage vor, in der die Gesetzgebungskompetenz des Bundes infrage gestellt wird. Seit dem Jahre 2006, als die Föderalismusreform eingeführt wurde, hat der Bund keine Befugnis mehr, ein derartiges Gesetz zu erlassen. Demzufolge wäre das Betreuungsgeldgesetz rechtswidrig.

Wo kann man das Betreuungsgeld beantragen?

Beantragt werden kann das Betreuungsgeld bei den Elterngeldkassen der Kommunen.
Die Formulare für den Elterngeldantrag bekommt ihr bei eurem zuständigen Bezirksamt der jeweiligen Stadt. Hier eine Liste der zuständigen Elterngeldstellen nach Bundesland geordnet.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung von Landeserziehungsgeld

  • Antrag auf Landeserziehungsgeld
  • Bescheinigungen (Anlage zum Antrag auf Erziehungsgeld für das Kind)
  • Verdienstbescheinigung des Antragstellers (Anlage zum Antrag auf Erziehungsgeld)
  • Verdienstbescheinigung des (Ehe/Lebens) Partners (Anlage zum Antrag auf Erziehungsgeld)
  • Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde im Original

Der Antrag auf Landeserziehungsgeld kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich bei den Elterngeldstellen der Landkreise und Kreisfreien Städte angefordert werden. Der Antrag muss dann ausgefüllt persönlich oder schriftlich beim zuständigen Amt wieder abgegeben werden.

Quelle: bundestag.de


Video: Die ganze Wahrheit über das Betreuungsgeld

 Quelle: youtube.com