Beamte müssen sich zusätzlich zu ihrer Absicherung durch die Beihilfe des Dienstherrn krankenversichern. Dies erfolgt in der Regel durch einen Abschluss einer privaten Krankenversicherung, kurz PKV.
Gemäß der Angaben des Bafin waren im Jahr 2015 47 Krankenversicherungsunternehmen (Kranken-VU) auf dem deutschen Markt tätig, welche zusammen einen Marktanteil von 22,6 % aller Versicherungskategorien wie Pensionskassen (1,1 %), Sterbekassen (0,1 %), Lebensversicherungsunternehmen (Lebens-VU, 16,2 %), Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen (Schaden-/Unfall-VU, 52,4 %) und Rückversicherungsunternehmen (Rück-VU, 7,6 %), hatten.
Beamte, Soldaten und Richter sowie alle anderen Personen, die sich privat versichern möchten und müssen, stehen also derzeit 47 PKV zur Verfügung. Diese unterscheiden sich vor allem in den Beiträgen und Leistungen. Ein privater Krankenversicherung-Vergleich für Beamte lohnt demnach.
Gemäß statista ergeben sich folgende Marktanteile der besten 30 privaten Krankenversicherungen:
Marktanteil der privaten Krankenversicherer im Jahr 2014 nach Anzahl der Versicherten
PKV |
Anzahl der Versicherten in % |
PKV |
Anzahl der Versicherten in % |
Debeka |
25,73 % | Inter | 1,63 % |
DKV |
9,45 % | Universa | 1,63 % |
Axa |
8,96 % | Deutscher Ring | 1,52 % |
Allianz |
7,25 % | UKV | 1,14 % |
Signal |
5,39 % | Münchener Verein | 0,96 % |
Huk Coburg |
4,55 % | LVM | 0,84 % |
Central |
4,43 % | Alte Oldenburger | 0,54 % |
Continentale |
4,05 % | Pax-Familienfürsorge | 0,51 % |
Bayerische Beamtenkasse |
3,98 % | Arag | 0,51 % |
Barmenia |
3,42 % | Nürnberger | 0,51 % |
Hallesche |
2,69 % | FAMK | 0,32 % |
Hansemerkur |
2,62 % |
Württembergische |
0,28 % |
Landeskrankenhilfe |
2,22 % |
Mannheimer |
0,26 % |
STK |
1,89 % |
Provinzial |
0,16 % |
Gothaer |
1,74 % |
R & V |
0,67 % |
Quelle: statista
Umfang der privaten Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung kann nach dessen Umfang differenziert werden. Somit gibt es:
• Die Vollversicherung: es werden alle Krankheitskosten im ambulanten und stationären Bereich abgesichert
• Der Basistarif: hier gilt eine Begrenzung auf den Höchstbetrag der GKV (§ 152 Abs. 3 VAG)
• Der Notlagentarif: auch Nichtzahlertarif genannt, dieser gilt nur bei sozialen Notlagen und Überschuldungen
• Der Standardtarif: für ältere Personen ab dem 55. Lebensjahr
• Zusatzversicherungen: zusätzliche private Versicherung für bestimmte Krankheitsgebiete, z. B. Zahnzusatzversicherung, Auslandskrankenversicherung usw.
Auf einen Blick: Wichtige Zahlen zur Krankenversicherung
Versicherte mit Krankenvollversicherung |
8,77 Mio. |
Versicherte mit privater Pflegeversicherung |
9,38 Mio. |
Zusatzversicherungen |
25,09 Mio. |
Beitragseinnahmen |
37,25 Mrd. Euro |
Ausgezahlte Versicherungsleistungen |
26,54 Mrd. Euro |
Alterungsrückstellungen |
233,00 Mrd. Euro |
Stand Mai 2017, Quelle: pkv.de
Grafik: Prozentualer Anteil der Versicherten in einer PKV
Die nachfolgende Grafik zeigt die Struktur der Versicherten in Deutschland im Jahr 2016, die in der PKV versichert sind.
Absicherung in der Vollversicherung
In der Vollversicherung werden vor allem beihilfeberechtigte Personen, wie Beamte, Richter und Soldaten abgesichert.
Eine private Krankenvollversicherung können alle Personen beantragen, die nicht gemäß § 5 SGB V gesetzlich pflichtversichert sind.
Dazu gehören:
- Beamte, Richter und Soldaten sowie alle weiteren beihilfeberechtigten Personen, wie beispielsweise Kinder
- Selbstständige und Freiberufler einschließlich Künstler und Journalisten mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 56.250 Euro (2016)
- Angestellte
- Beschäftigte mit einem geringfügigen Einkommen, keinem Einkommen oder befreite Studenten
Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit, die erstmals beihilfeberechtigt sind, können sich bei privaten Krankenversicherungen unabhängig von Vorerkrankungen, aber mit einem Risikozuschlag von 30 Prozent versichern lassen. Dies gilt nicht für Beamte auf Widerruf bzw. Beamtenanwärter. Auch hier gilt ein „Privater Krankenversicherung Vergleich für Beamte“.
Basistarif
Bei einem Basistarif gilt eine Begrenzung auf den Höchstbetrag der GKV (§ 152 Abs. 3 VAG) und richtet sich vornehmlich an Personen mit einer Hilfebedürftigkeit.
Höchstbeitrag für den Basistarif
Zeitraum |
Beitragssatz für Höchstbeitrag (§ 152 Abs. 3 VAG) |
Zusatzbeitragssatz im Durchschnitt (§ 242a SGB V) |
Höchstbeitrag |
Zusatzbeitrag (§ 242a Abs. 2 SGB V) |
2017 |
14,6 % | 1,1 % | 682,95 € | - |
2016 |
14,6 % | 1,1 % |
665,29 € | - |
Quelle: pkv.de
Standardtarif
Einen Standardtarif können ältere Versicherte abschließen, die sich finanziell keine Vollversicherung leisten können. Beim Standardtarif darf der Beitragssatz nicht höher liegen als der Höchstsatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen kommen den Leistung einer GKV gleich. Sollte der höherwertige Tarif auf einen Standardtarif umgestellt werden, so werden die Alterungsrückstellungen aus dem höherwertigen Tarif übertragen. Wichtig zu wissen ist, dass der Standardtarif nicht mit Zusatzversicherungen ergänzt werden kann. Beim Basistarif ist dies jedoch möglich.
Höchstbeitrag für den Standardtarif
Zeitraum |
einzeln |
Ehegatten 150 % |
Ehegatten einzeln 75 % |
Allgem. Beitragssatz |
2017 |
635,10 € | 952,65 € | 476,32 € | 14,6 % |
2016 |
618,68 € | 928,02 € |
464,01 € | 14,6 % |
Quelle: pkv.de
Notlagentarif
Zum 01. August 2013 wurde das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ eingeführt, welches einen Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung vorsieht. Hierbei handelt es sich um einen Tarif, in dem vor allem verschuldete PKV-Versicherte eingestuft werden. Diese werden im Rahmen eines Mahnverfahrens in den Notlagentarif gemäß § 193 Abs. 6 bis 10 VVG überführt. Die reguläre private Versicherung, die der Versicherte inne hatte, ruht in der Zeit. Der Beitragssatz beläuft sich monatlich auf 100 bis 125 Euro. Mit den niedrigen Beitragssätzen soll ein Schuldenabbau ermöglicht werden. Sofern die Schulden abgezahlt sind, wird der Versicherte bzw. Beamte in den ursprünglichen PKV-Tarif zurückversetzt. Die Leistungen des Notlagentarifs umfassen medizinische Leistungen bei Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen. Zusatzleistungen können von Schwangeren und jüngeren Müttern in Anspruch genommen werden. Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennung und Impfungen. Im Notlagentarif werden keine Altersrücklagen gebildet.
Berechnung der PKV-Beiträge
Die Beiträge einer PKV werden in der Regel nach dem Eintrittsalter, den Gesundheitszustand, der Berufsgruppe und den gewünschten Versicherungsleistungen berechnet. Dabei sind die Prämien (Beiträge der PKV) in der Kalkulationsverordnung (KalV) geregelt.
Höchstbeitrag Private Pflegepflichtversicherung für Beihilfeempfänger
Zeitraum |
Gesetzlich einzeln |
Normal einzeln |
Im Basistarif einzeln |
Ehegatten 150 % |
Ehegatten einzeln 75 % |
2017 |
55,46 € | 44,37 € | 27,73 € | 66,56 € | 33,28 € |
2016 |
49,79 € | 39,83 € | 24,90 € | 59,75 € | 29,88 € |
Quelle: pkv.de
Maximaler Zuschuss des Arbeitgebers zur PKV
Zeitraum |
Monatlich alle Bundesländer |
2017 |
317,55 € |
2016 |
309,34 € |
Quelle: pkv.de
Behandlungskosten abrechnen
Nach einem Arztbesuch erhält der Versicherte und Beamte eine Arztrechnung, die er zusammen mit Rezepten für Medikamente bei seiner Versicherung einreicht. Die PKV prüft die eingereichten Dokumente und erstattet dann die erstattungsfähigen Kosten. Sollte es zu einem Krankenhausaufenthalt kommen, so werden in der Regel die Kosten direkt von der Klinik an die private Krankenversicherung weitergegeben.
Anspruch auf Auskunft bei der PKV
Sollten die Behandlungskosten über 1.000 Euro liegen, so haben Beamte und alle anderen Beihilfeberechtigten Anspruch auf eine Auskunft seitens ihrer Versicherung (§ 192 VVG), welche Kosten diese tatsächlich übernehmen würde. Um hier schließlich nicht auf hohen Kosten sitzenzubleiben, empfiehlt es sich, vorab einen Privaten Krankenversicherung Vergleich zu tätigen.
Siehe auch: