| Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte |
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Die Jubiläumszuwendung wird an Beamtinnen und Beamte gezahlt, wenn sie mindestens 25, 40 und 50 Jahre beschäftigt sind. Diese Beschäftigungszeiten gelten für Tarifkräfte und die Dienstzeiten für Beamtinnen und Beamte. Dabei werden folgende Zahlen zugrunde gelegt: Jubiläumzuwendung
(Ab 1.1.2009)
Für 25 Jahre werden 307,- Euro gezahlt, für 40 Dienstjahre werden 410,- Euro gezahlt und für 50 Dienstjahre werden 512,- Euro gezahlt. Diese Jubiläumszuwendung wird allerdings nicht mehr in allen Bundesländern bezahlt. Einige Bundesländer (Baden- Württemberg, Niedersachsen und Sachsen) haben die Zahlungen innerhalb von Sparplänen abgeschafft. Hessen hingegen hat die Zuwendung wieder eingeführt, nachdem sie einige Zeit nicht gezahlt wurde. Hier wird sie rückwirkend zum 01. Januar 2001 wieder bezahlt.
Weitere Informationen zum Thema Beamte:
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| Aktualisiert ( Dienstag, 01. Dezember 2009 um 09:38 ) |






