Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte PDF Drucken E-Mail
( 2 Votes )
AddThis Social Bookmark Button

Die Jubiläumszuwendung wird an Beamtinnen und Beamte gezahlt, wenn sie mindestens 25, 40 und 50 Jahre beschäftigt sind. Diese Beschäftigungszeiten gelten für Tarifkräfte und die Dienstzeiten für Beamtinnen und Beamte. Dabei werden folgende Zahlen zugrunde gelegt:


Jubiläumzuwendung

25 Jahre

307,- Euro

40 Jahre
410,- Euro
50 Jahre
512,- Euro

(Ab 1.1.2009)

 

Für 25 Jahre werden 307,- Euro gezahlt, für 40 Dienstjahre werden 410,- Euro gezahlt und für 50 Dienstjahre werden 512,- Euro gezahlt. Diese Jubiläumszuwendung wird allerdings nicht mehr in allen Bundesländern bezahlt. Einige Bundesländer (Baden- Württemberg, Niedersachsen und Sachsen) haben die Zahlungen innerhalb von Sparplänen abgeschafft. Hessen hingegen hat die Zuwendung wieder eingeführt, nachdem sie einige Zeit nicht gezahlt wurde. Hier wird sie rückwirkend zum 01. Januar 2001 wieder bezahlt.

 

 

Weitere Informationen zum Thema Beamte:

Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte
Vergütung der Mehrarbeit von Beamtinnen und Beamten
Stellenzulagen und Amtszulagen für Beamtinnen und Beamten
Vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen und Beamten
Die Vertreterzulage für Beamtinnen und Beamte
Die Zulagen für Arbeitnehmer und Beamte

 

 

Aktualisiert ( Dienstag, 01. Dezember 2009 um 09:38 )
 
TVöD: Tarifvertrag 2010/2011/2012 - Öffentlicher Dienst | Forum - Oeffentlicher Dienst