Mehrarbeitsvergütung PDF Drucken E-Mail
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Vergütung der Mehrarbeit von Beamtinnen und Beamten

Wird die Mehrarbeit innerhalb der Besoldungsgruppe A angeordnet, kann sie in bestimmten Bereichen vergütet werden. In Frage kommen die Bereiche der Arzt- und Pflegedienste in Krankenhäusern, in Kliniken und Sanatorien sowie der Abfertigungsdienst der Zollverwaltung. Vergütet wird die Mehrarbeit der Besoldungsgruppe A auch im polizeilichen Vollzugsdienst, im Einsatzdienst der Feuerwehr, im Schuldienst der Lehrer und in manchen Bereichen der Aktiengesellschaften des Bundeseisenbahnvermögens. Dabei muss der Dienst aber in einer ausgegliederten Gesellschaft geleistet werden oder ein Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost sein. Auch im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes oder Schichtdienstes kann die Mehrarbeit vergütet werden.

 

Weitere Informationen zum Thema Beamte:

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Die Vertreterzulage für Beamtinnen und Beamte
Die Zulagen für Arbeitnehmer und Beamte


Achtung: die Mehrarbeit muss versteuert werden. 

Vergütungssätze pro Stunde

A1 bis A 4
10,56 Euro
A 5 bis A 8
12,47 Euro
A 9 bis A 12
17,12 Euro
 A 13 bis A 16
 23,80 Euro

(Ab 1.1.2009)


Vergütungssätze für Inhaber von Lehrämtern im Schuldienst


1           
gehobenen Dienstes aller Schulformen, soweit sie nicht unter 2. oder 3. fallen

   15,93 Euro                    

 2gehobenen Dienstes, deren Eingangsämter mindestens der Besoldungsgruppe A12 zugeordnet sind und des höheren Dienstes an Grund- und Hauptschulen
 19,74 Euro
 3 gehobenen Dienstes, deren Eingangsämter mindestens der Besoldungsgruppe A13 zugeordnet sind und des höheren Dienstes an Sonderschulen und Realschulen 23,44 Euro
 4 höheren Dienstes an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Kollegschulen und des höheren Dienstes an Fachhochschulen 27,38 Euro

(Ab 1.1.2009)

 

 

Aktualisiert ( Dienstag, 21. Juli 2009 um 10:04 )
 
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