| Mehrarbeitsvergütung |
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Vergütung der Mehrarbeit von Beamtinnen und BeamtenWird die Mehrarbeit innerhalb der Besoldungsgruppe A angeordnet, kann sie in bestimmten Bereichen vergütet werden. In Frage kommen die Bereiche der Arzt- und Pflegedienste in Krankenhäusern, in Kliniken und Sanatorien sowie der Abfertigungsdienst der Zollverwaltung. Vergütet wird die Mehrarbeit der Besoldungsgruppe A auch im polizeilichen Vollzugsdienst, im Einsatzdienst der Feuerwehr, im Schuldienst der Lehrer und in manchen Bereichen der Aktiengesellschaften des Bundeseisenbahnvermögens. Dabei muss der Dienst aber in einer ausgegliederten Gesellschaft geleistet werden oder ein Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost sein. Auch im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes oder Schichtdienstes kann die Mehrarbeit vergütet werden.
Weitere Informationen zum Thema Beamte:
Vergütungssätze pro Stunde
(Ab 1.1.2009) Vergütungssätze für Inhaber von Lehrämtern im Schuldienst
(Ab 1.1.2009)
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| Aktualisiert ( Dienstag, 21. Juli 2009 um 10:04 ) |






