Familienzuschlag für Beamte PDF Drucken E-Mail
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Voraussetzung für Familienzuschlag

Grundsätzlich erhalten Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Kommunen sowie Personen, die ihren Wohnsitz in Berlin haben, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Grundgehalt einen Familienzuschlag. 

Höhe des Familienzuschlags - ab 1.1.2010

 Familienzuschlag Ehegatte
Stufe 1 (§ 40 Abs.1)
 Stufe 2 (§ 40 Abs.2)
 Besoldungsgruppen A 2 bis A 8
110,24209,24
übrige Besoldungsgruppen
115,76214,76

(Monatbeträge in Euro) Alle Angaben ohne Gewähr

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite Kind um 99,00 Euro, für das dritte und jedes weitere Kind um 308,47 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5:

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,24 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind:

 

in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 3 um je 26,20 Euro,

in den Besoldungsgruppe A 4 um je 20,96 Euro und

in den Besoldungsgruppe A 5 um je 15,72 Euro

 

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 99,95 Euro

in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 106,11 Euro

Verheiratete, verwitwete sowie unterhaltspflichtige, geschiedene Beamte und Beamtinnen haben einen Anspruch auf Familienzuschlag. Die Hälfte des Familienzuschlages der Stufe 1 erhalten Ehegatten, die ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig sind.

Familienzuschlag und andere Sonderzuschläge erhalten nur dann Beamtenanwärter, wenn ein Mangel an qualifizierten Fachkräften bzw. Bewerbern in einem Bereich besteht.

 

Weitere Informationen zum Thema Beamte:

Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte
Vergütung der Mehrarbeit von Beamtinnen und Beamten
Stellenzulagen und Amtszulagen für Beamtinnen und Beamten
Vermögenswirksame Leistungen für Beamtinnen und Beamten
Die Vertreterzulage für Beamtinnen und Beamte
Die Zulagen für Arbeitnehmer und Beamte

 

Aktualisiert ( Dienstag, 24. August 2010 um 11:35 )
 
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