| Die Zulagen für Arbeitnehmer und Beamte |
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Im weitesten Teil erhalten die Arbeitnehmer/innen des öffentlichen Dienstes die gleichen Zulagen wie die Beamten/innen. Für Beamte und Beamtinnen wurden die Leistungszulagen und Prämien bereits mit dem Dienstrechtsreformgesetz eingeführt. Für die Tarifbeschäftigten wurden diese erst mit dem TVÖD/TVL geltend.
Weitere Informationen zum Thema Beamte:
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| Aktualisiert ( Dienstag, 21. Juli 2009 um 10:01 ) |






