Andreas Mundt, der Amtschef des Bundeskartellamtes in Bonn, kündigt eine Prüfung von Facebook an. Denn es ist unklar, ob das beliebte soziale Netzwerk, das weltweit 1,6 Milliarden Menschen nutzen, in Deutschland allein 28 Millionen, ausreichend über die Art und den Umfang seiner Erhebung von Nutzerdaten aufklärt.

Kontext zwischen Erhebung und Vermarktung von Daten besteht

Dass die Prüfung im laufenden Jahr ein Ergebnis bringt, ist für Mundt noch nicht offensichtlich. Denn die Wettbewerbshüter bewegen sich mit ihrem Verfahren in rechtlichem Neuland. Der Grund ist, dass das Unternehmen Facebook kein Geld von ihren Kunden verlangt. Es nutzt deren Daten lediglich für Werbezwecke. Doch neben dem Wettbewerbsrecht ist der Datenschutz eine wesentliche Komponente. Die Beamten des Kartellamts müssen beweisen, dass die Daten der Kunden die eigentliche Währung der sozialen Netzwerke darstellen. Und Mundt sieht einen starken Zusammenhang zwischen den erhobenen Daten und deren Vermarktung.

Task Force untersucht kartellrechtliche Zusammenhänge

Die Ökonomie des Internets ist ein Schwerpunktthema der Behörde. Denn das „Digitale“ ist in allen Wirtschaftsbereichen ein wesentlicher Faktor. Mit einer neu gegründeten Task Force will die Behörde Konzepte für die Praxis entwickeln. Die Tendenz, dass große Unternehmen dazu neigen , immer größer zu werden und dadurch den Markt zu beherrschen, besteht. Aber auch neue Start-Ups beherrschen den Markt mit ihren Erfolgsmodellen. Deswegen ist die Kernaufgabe der Hüter des Wettbewerbs, Missbräuche der Großen konsequent zu verfolgen, damit auch andere Unternehmen die Chance haben, am Markt neue Geschäftsmodelle anzubieten

Nicht nur Facebook ist betroffen

Auch die Großen der Internetbranche spüren bereits diesen Trend, dass ihre Aktivitäten überwacht werden. Apple, Amazon und einige Hotelportale unterliegen der Prüfung durch die Kartellwächter. So wird zum Beispiel bereit geprüft, welche Auswirkung die Vereinbarung zwischen Apple und der Amazon-Tochter Audible hat. Denn Apple vertreibt einen Download-Shop über iTunes. Hintergrund ist, dass sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels über diese Zusammenarbeit beschwert hat. Das Bundeskartellamt hat auch gegen Amazons Marketplace Maßnahmen eingeleitet, um die sogenannten Bestpreis-Klauseln zu abzuschaffen.

 

Siehe auch:

RotBundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Facebook