Früher wurde die Kfz-Steuer von den Bundesländern erhoben. Diese Abgabe muss jeder Fahrzeughalter in Deutschland zahlen. Das Geld nutzt der Staat, um Straßen instand zu halten oder auszubauen. Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer unterliegen immer anderen Berechnungen und hängen nicht zusammen.

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Kfz-Steuer-Berechnung: Die Reform 2009

2009 gab es eine umfangreiche Reform der Kfz-Steuer-Berechnung. Seitdem sind nicht die Bundesländer mehr für die Einnahme der Steuern verantwortlich, sondern das Finanzministerium. Die Kfz-Steuerverwaltung obliegt seit dem 1. Juli 2014 der Zollbehörde. Mit der Reform wurde die Kfz-Steuer-Berechnung dahingehend verändert, dass nicht nur der Hubraum allein als Grundlage zählt, sondern auch die CO2-Emission Berücksichtigung findet. Damit sollen die Fahrzeughalter animiert werden, umweltfreundlichere, aber auch sparsamere Autos zu kaufen.

Autosteuer im Jahr berechnen: die alte und neue Kfz-Steuer

Bei der Berechnung vor der Reform waren also der Hubraum abhängig von der Motorenart und Schadstoffklasse Grundlage für die Berechnung. Seit 2009 ist es der Hubraum, abhängig von der Motorenart, und neu der Wert der CO2-Emission. Die neue Steuer betrifft aber nur Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden sowie solche, die in Zukunft zugelassen werden. Eine Übergangsfrist gilt für alle Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 angemeldet wurden. Hier noch einmal zusammengefasst die Neuerungen bei der Kfz-Steuer- Berechnung

  • Alle Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 5. November 2008 werden bei der Kfz-Steuer nach Hubraum berechnet.
  • Alle Fahrzeuge mit Erstzulassung 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 werden im Rahmen der Günstigerregelung nach der für den Fahrzeughalter günstigeren Variante berechnet, also entweder nach der alten oder nach der neuen Regelung.
  • Alle Fahrzeuge mit Erstzulassung nach 1. Juli 2009 werden nach der neuen Steuer und damit auch nach Berücksichtigung der CO2-Emmision berechnet.

Kfz Steuerrechner: Welche Faktoren spielen eine Rolle?

Seit der Reform 2009 ergibt sich die Höhe der Kfz-Steuer für Pkw aus zwei einzelnen Steuerteilen. Das sind folgende Faktoren:

Der Hubraum

Beim Faktor Hubraum eines Fahrzeugmotors werden unterschiedliche Motorenarten verschieden bewertet.

  • Dieselfahrzeuge: Pro angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum sind jährlich 9,50 Euro an Steuern fällig.
  • Benzinfahrzeuge: Pro angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum sind jährlich 2,00 Euro an Steuern fällig.

Für hybrid angetriebene Fahrzeuge oder solche, die mit alternativen Kraftstoffen angetrieben werden, gelten keine Sonderregelungen.

CO2-Ausstoß

Der weitere Faktor bei der Kfz-Steuer ist der CO2-Ausstoß. Dieser wird erhoben unabhängig vom Fahrzeugmodell oder der Motorenart. Somit werden alle Pkw gleich berechnet. Jedoch unterscheidet man danach, wann das Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde. Bei der Berechnung der Kfz-Steuer gibt es immer einen Sockelwert. Gehen die Fahrzeugwerte über diesen Betrag hinaus, dann sind Abgaben in Höhe von zwei Euro pro Gramm CO2-Emission pro Kilometer berücksichtigt. Das gilt für folgende Fahrzeuge:

  • Sockelwert bei 120 g/km: für alle vor 2012
  • Sockelwert bei 110 g/km: für alle zwischen 2012 und Ende 2013 erstmalig zugelassenen Fahrzeuge
  • Wurde das Fahrzeug ab 2014 zugelassen, ergibt sich ein Freibetrag von 95 g/km.

Kfz-Steuer jährlich berechnen: Berechnungsbeispiele

Nach dem neuen Berechnungsmodel für Fahrzeuge, zugelassen nach dem 30. Juni 2009, wird die CO2-Emission mit berücksichtigt. Das gilt auch für Fahrzeuge, zugelassen zwischen dem 5. November 2008 und 30. Juni 2009, die der Günstigerregelung unterliegen.

Ein Beispiel: Ein Fahrzeug, das ab 2012, aber vor 2014 erstmalig zugelassen wurde und einen CO2-Ausstoß von 158 g/km vorweist, stößt laut Übersicht 48 g/km mehr CO2 als es der Sockelwert erlaubt aus. Somit sind 96 Euro zu entrichten.

Kfz-Steuer-Berechnung: Ein Rechenbeispiel

Ein Dieselfahrzeug mit Erstzulassung 2013 und einem CO2 Ausstoß von 158 g/km sowie einem 1.500 Kubikzentimeter Hubraum hat folgende Steuerberechnung:

Hubraumsteuer: 15 × 9,50 = 142,50 Euro
CO2 Steuer: 48 × 2 Euro = 96 Euro
142,50 Euro + 96 Euro = 238,50 Euro

Somit sind mit beiden Steuerteilen eine jährliche Kfz-Steuer von 238,50 Euro zu entrichten.

So verläuft die Kfz-Steuer Zahlung

Jeder Halter eines Kfz erhält jährlich eine Benachrichtigung, wie hoch die Kfz-Steuer ist. Um einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten, muss jeder Halter des Kfz bei der Zulassungsstelle ein SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben haben. Die eigentliche Zahlung der Steuer erfolgt immer im Voraus und der Betrag wird automatisch von dem angegebenen Konto eingezogen. Bei Raten- oder Saisonzahlungen ist der Zeitraum kürzer. Veränderte Kontodaten sind umgehend mitzuteilen. Fragen zur Kfz-Steuer beantwortet immer das örtliche Hauptzollamt.