| Einführung der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit: Mindestlohn gefordert |
|
|
|
|
Ab 01. Mai 2011 gilt die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit, welches EU-Bürgern eine uneingeschränkte und unkomplizierte Erlaubnis für eine Arbeitsaufnahme in anderen EU-Ländern ermöglicht. Arbeiterlaubnisse und Verwaltungsverfahren entfallen dabei. Somit können Bürger aus den EU-Beitrittsländern Polen, Estland, Litauen, Lettland, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn in Deutschland ein Arbeitsverhältnis aufnehmen. Ausgeschlossen von der neuen Regelung sind vorerst noch Rumänien und Bulgarien. Hier das Video Rund 76 Prozent der deutschen Bevölkerung sehen in der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Erhöhung des Konkurrenzkampfes und somit auch auf die Lohnwirtschaft auf dem Arbeitsmarkt. Eine Zustimmung der Regierung zum Mindestlohn ist nach Ansicht des überwiegenden Teils der Bevölkerung unumgänglich, denn eine Einführung eines Mindestlohnes würde ein drohendes Lohndumping verhindert. Das ergab eine Meinungsumfrage von infratest-dimap im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Die IG-Bau rechnet in der Baubranche mit einem Ansturm von Arbeitskräften von europäischen Entsendefirmen. Es werden nach Ansicht des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rund 200.000 bis 300.000 Arbeiter in die alten EU-Staaten kommen, um dort einer Beschäftigung nachzugehen. Dabei wird es aller Wahrscheinlichkeit nach zu massivem Lohndumping kommen, wie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes befürchtet. Video: Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU - Umfrage
Quelle: streik.tv
Siehe auch:
|
| Aktualisiert ( Freitag, 10. Februar 2012 um 18:06 ) |





