Wir haben für Sie nachfolgend unter Berücksichtigung des Einkommens Ihre Rentenwerte ermittelt, die Sie nach 45 Beitragsjahren erhalten würden. Voraussetzung ist, dass Sie bis zum Rentenbeginn weiterhin den gleichen Verdienst haben. Die Werte sind auf die zweite Stelle nach dem Komma gerundet.

Wichtig: Die in den Tabellen angegebenen Rentenwerte können voraussichtlich noch steigen, wenn beispielsweise Rentenanpassungen vorgenommen werden. 
Diese lassen sich vorab nur schwer einschätzen. Zudem spielen unterschiedliche Faktoren wie Anzahl der Kinder, Erziehungsjahre, Berufsausbildung,
Arbeitslosigkeit oder ein Arbeitswechsel eine Rolle bei der Rentenermittlung. Daher gelten die Werte lediglich als Orientierung.

Die Rentenwerte orientieren sich an der Lohnentwicklung. Aktuell liegt der Durchschnittsverdienst aller Versicherten gemäß Deutscher Rentenversicherung bei 37.103 Euro pro Jahr. Dies entspricht einem monatlichen Verdienst von ungefähr 3.091,92 Euro (≈3.092 Euro). Um die Rente zu ermitteln, wird die Höhe des Entgelts in Rentenpunkte umgerechnet. Ein Rentenpunkt entspricht derzeit einer monatlichen Rente von 30,45 Euro in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern entspricht ein Rentenpunkt 28,66 Euro. Versicherte, die also ein Jahr lang den Durchschnittsverdienst erwirtschaftet haben, erhalten für dieses Jahr einen Rentenpunkt. Versicherte, die mehr oder weniger als 37.103 Euro pro Jahr verdienen, erhalten anteilige Rentenpunkte.

Tabelle: Höhe der Rente in Euro nach 45 Beitragsjahren

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Alte und neue Bundesländer

Grafik: Rententabelle Höhe der Rente in Euro nach 45 Beitragsjahren

Rentenunterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern

grafik: Rentenunterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern

Grafik: Differenz = Unterschiedsbetrag der Rentenwerte zwischen neuen und alten Bundesländern

Wichtige Rentenwerte zur Ermittlung der monatlichen Rente

  • Durchschnittsverdienst: 37.103 Euro (Stand: 17.05.2017)
  • Rentenwert neue Bundesländer: 28,66 Euro
  • Rentenwert alte Bundesländer: 30,45 Euro
  • Beitragsbemessungsgrenze: West: 6.350 Euro (gültig ab 01.01.2017)
  • Beitragsbemessungsgrenze: Ost: 5.700 Euro (gültig ab 01.01.2017)

Beiträge zur Sozialversicherung

  • Rentenversicherung: 18,7 Prozent
  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent
  • Arbeitslosenversicherung: 3,0 Prozent
  • Pflegeversicherung: 2,55 Prozent mit Kindern, für Kinderlose: 2,8 Prozent

Hinzuverdienstgrenzen der Altersrente: bei vorzeitigem Renteneintritt, gültig ab 01.01.2017

Grafik: Hinzuverdienstgrenzen der Altersrente

Berechnung der Rente: Wie wird die Rente berechnet?

Die Rente berechnet sich unter anderem aus den Faktoren Gehalt, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor, Entgeltpunkte und Rentenwert.

Jedes Jahr erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung einen bestimmten Wert an Entgeltpunkten. Die Anzahl der Rentenpunkte hängt vom Verdienst ab. Einen Rentenpunkt erhalten Sie, wenn Sie derzeit rund 3.092 Euro monatlich verdienen. Sollten Sie mit ihrem Gehalt darüber liegen, so erhalten Sie mehr als nur einen Rentenpunkt. Sollten Sie darunter liegen, so erhalten Sie einen Anteil des Rentenpunkts.

Beispiel: Sie verdienen 2.500 Euro brutto. Nach einem Jahr erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung 0,81 Rentenpunkte. Dieser Wert wird dann mit dem Rentenwert für 45 Beitragsjahre multipliziert.

Wichtig: Die Bemessungsgrenzen liegen mit Stand 01. Januar 2017 im Bereich West bei 6.350 Euro und im Bereich Ost bei 5.700 Euro pro Monat. Dies bedeutet, dass Versicherte mit einem Verdienst über den Bemessungsgrenzen so viel Rente erhalten, wie sie mit einem Gehalt in Höhe dieser Bemessungsgrenzen erhalten würden. Beispiel: Wenn Sie 6.900 Euro verdienen, erhalten Sie trotzdem nur einen Rentenanspruch in der Höhe, den Sie mit einem Verdienst von 5.700 Euro im Bereich Ost und 6.350 Euro im Bereich West erhalten würden. Einkommen über den Bemessungsgrenzen werden bei den Beitragszahlungen nicht berücksichtigt.

Im Durchschnitt sammelt ein Durchschnittsverdiener zwischen 40 und 48 Entgeltpunkte während seines Arbeitslebens an. Er erhält dann je nach Kindererziehungszeiten, Arbeitszeiten und Renteneinzahlungszeiten zwischen 1.150 und 1.500 Euro an Rente pro Monat.

Generell können Arbeitnehmer ihre Rente aufstocken. Dafür müssen sie freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.