Postbank muss 120.000 Euro Strafe zahlen PDF Drucken E-Mail
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Girokonten von über 1 Millionen Kunden der Postbank wurden systematisch von freien Mitarbeitern der Postbank Finanzberatung nach höheren Geldeingängen durchsucht. Dies wurde im Herbst 2009 durch Finanztest ans Tageslicht gebracht.

Ziel der Durchsicht war die Erkennung von potentiellen neuen Kunden für Produkte der Postbank, insbesondere von Anlageprodukten. Diese Kunden wurden anschließend von den freien Mitarbeitern angerufen. Das Telefongespräch diente ausschließlich dem Ziel des Verkaufes der Anlageprodukte der Postbank sowie der BHW Bausparkasse. Dabei wurde jedoch der rechtswidrige Zugriff auf die Kontodaten geheim gehalten. Zugreifen konnten die Mitarbeiter der Finanzberatung ganz leicht durch die Eingabe des Namens und des Geburtsdatums des jeweiligen Kunden. Danach standen ihnen die kompletten Kontobewegungen zur Einsicht offen.

Der Postbank wurde wegen der massiven Verletzung des Datenschutzrechtes (Bankgeheimnis) ein Bußgeld von 120.000 Euro auferlegt. Das Recht eines Einspruchs wurde seitens der Postbank nicht genutzt.

Siehe auch:

Postbank muss Bußgeld zahlen

 


 

Aktualisiert ( Montag, 19. Juli 2010 um 21:07 )
 
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