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TVöD - Kündigung als Außerordentliche Kündigung |
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TVöD - Kündigung Kündigung als Ordentliche Kündigung
Kündigung als Außerordentliche Kündigung
Kündigung bei Krankheitsfall
Kündigung als Änderungskündigung
Kündigungsschutz
Kündigung als Außerordentliche KündigungEine Außerordentliche Kündigung kommt dann zu Stande, wenn einer der Parteien das Beschäftigungsverhältnis aus wichtigem Grund wie unentschuldigte Versäumnistage, Diebstahl etc. nicht länger aufrechterhalten kann und eine Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Die Kündigung und der Grund für die Kündigung müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen vom Kündigenden schriftlich mitgeteilt werden.
Siehe auch: Informationen zum Thema Kündigung
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Aktualisiert ( Mittwoch, 21. April 2010 um 14:30 ) |