| Lohnsteuerkarte 2010 bleibt uns bis 2011 erhalten |
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Lohnsteuerkarte 2010
Somit wäre die Lohnsteuerkarte für 2010 die letzte Lohnsteuerkarte überhaupt, die in der farbigen Papierform erhältlich ist und gut aufbewahrt werden sollte. Denn Arbeitnehmer, die erneut ein Arbeitsverhältnis im kommenden Jahr nachgehen werden, benötigen dabei die Lohnsteuerkarte von 2010. Anders verhält es sich bei Personen, die erstmalig eine Beschäftigung im Jahr 2011 aufnehmen werden. Sie müssen beim Finanzamt eine Lohnsteuerabzugsbescheinigung beantragen. Im Jahre 2012 sollen dann endgültig die farbigen Lohnsteuerkarten vom elektronischen ElsterLohn II-Verfahren abgelöst werden. Die elektronisch übertragenen Daten von Arbeitnehmern werden dabei in der sogenannten ELSTAM-Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern gesammelt, gespeichert und verwaltet. Arbeitgeber, die Daten wegen des Lohnabzugs von Arbeitnehmern benötigen, können diese schließlich bei der Finanzverwaltung abrufen. Siehe auch: Leipzig, 10. März 2010 Sandra Mwamba |
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| Aktualisiert ( Mittwoch, 10. März 2010 um 17:33 ) |





