Im Jahr 2017 werden das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Steuerfreibeträge angehoben. Damit soll die kalte Progression eingedämmt werden. Das entsprechende Gesetz wurde vom Bundeskabinett an den Bundestag weitergeleitet, der jedoch noch zustimmen muss.

Mit dem neuen Steuergesetz will die Bundesregierung die Steuerzahler um rund 6,3 Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Zwei Milliarden Euro sollen dabei schon im kommenden Jahr 2017 senkend wirken. Im Jahr 2018 sollen dann mehr als sechs Milliarden Euro an die Steuerzahler weitergegeben werden.

Geringverdiener und Familien profitieren am meisten

Besonders Familien und Geringverdiener werden von den Neuerungen profitieren. Der Kinderzuschlag soll im Jahr 2017 um 10 Euro pro Monat erhöht werden. Das Kindergeld steigt im Jahr 2017 um 2 Euro, im Jahr 2018 um weitere 2 Euro pro Monat. Die Steuerfreibeträge werden für Erwachsene und für Kinder angehoben.

Kindergeld Auszahlung und Kinderfreibetrag - Die Neuerungen im Überblick:

Neuerungen für 2017 und 2018 2016 in Euro ab 2017 in Euro ab 2018 in Euro
Grundfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag 8.652 8.820 9.000
Kinderfreibetrag 4.608 4.716 4.788

Kindergeld Auszahlung

1. und 2. Kind
3. Kind
4. Kind und weitere

 

190
196
221

 

192
198
223

 

194
200
225

Kinderzuschlag max. 160 max. 170 max. 170

Steuertarif wird an die Inflationsrate angepasst

Der Steuertarif wird an die Inflationsrate angepasst, um die sogenannte kalte Progression zu kompensieren. Davon werden besonders Steuerzahler profitieren. Der Bund rechnet im Jahr 2016 mit Steuereinnahmen von rund 290,1 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Mehreinnahme von rund 2 Milliarden Euro. Grund dafür ist die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands.