TVöD-S haben einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub
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Geltungsbereich
Arbeitszeit
Eingruppierung
Urlaub
Kündigung

 

Abschnitt IV

Urlaubs- und Arbeitsbefreiung

Beschäftigte haben jährlich Anspruch auf Erholungsurlaub, wobei das Entgelt gemäß § 21 weitergezahlt wird. Beträgt die Arbeitszeit fünf Werktage pro Woche, ergeben sich folgende Urlaubstage:

Tabelle Urlaubstage

 

Alter Urlaubstage
Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres 26 Arbeitstage
Bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres 29 Arbeitstage
Nach Vollendung des 40. Lebensjahres 30 Arbeitstage

Stand: 02.09.2011


Zudem können im Rahmen des TVöD-S folgende Urlaube und Arbeitsbefreiungen beansprucht werden:

  1. Zusatzurlaub (§ 27)
  2. Sonderurlaub (§ 28)
  3. Arbeitsbefreiung (§ 29)

Abschnitt V

Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Beschäftigte mit einem Beschäftigungsverhältnis bis zum sechsten Monat, können zwei Wochen bis zum Monatsschluss kündigen. Beschäftigte mit einem schon länger bestehenden Arbeitsverhältnis haben folgende Kündigungsfristen zu berücksichtigen:

Tabelle: Kündigungsfristen

Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist
Bis zu einem Jahr 1 Monat zum Monatsschluss
Mehr als 1 Jahr 6 Wochen
Ab 5 Jahre 3 Monate
Ab 8 Jahre 4 Monate
Ab 10 Jahre 5 Monate
Ab 12 Jahre 6 Monate

Stand: 02.09.2011

Aktualisiert ( Dienstag, 10. April 2012 um 05:52 )
 
TVöD: Tarifvertrag 2010/2011/2012 - Öffentlicher Dienst | Forum - Oeffentlicher Dienst