| Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L) |
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Am 01. Oktober 2005 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), speziell für die Beschäftigten der Kommunen und der Bundesverwaltung in Kraft. Durch diesen wurden die bis dahin geltenden Tarifverträge Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und die Tarifverträge für Arbeiter des Bundes für kommunale Arbeitgeber größtenteils abgelöst. Die Bundesländer unterzeichneten am 19. Mai 2006 einen eigenen Tarifvertrag, da sie vorzeitig aus den tariflichen Verhandlungen zum TVöD ausgestiegen sind. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) wurde in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) von den Bundesländern mit Ausnahme von Berlin und Hessen unterzeichnet. Schwierige TarifverhandlungenIn Deutschland herrschen aufgrund der verschiedenen Tarifverträge im öffentlichen Dienst differenzierte Besoldungs- und Tarifbedingungen, die in bestimmten zeitlichen Abständen angepasst werden. Eine tarifliche Anpassung erfolgt meist durch Tarifrunden, die zwischen Arbeitgeber und den jeweiligen Gewerkschaften geführt werden. Dabei geht es den Gewerkschaften hauptsächlich darum, optimale Arbeitsbedingungen und eine in ihren Augen gerechte Besoldung für die Beschäftigten zu schaffen. Arbeitgeber sind zumeist an das Budget ihrer Haushaltskasse gebunden und können oftmals nicht sofort den Forderungen der Gewerkschaften nachgeben. Deshalb gehören Tarifverhandlungen, insbesondere des öffentlichen Dienstes, mit zu den langwierigsten und schwierigsten Verhandlungen.
Quelle: boeckler.de
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| Aktualisiert ( Mittwoch, 11. Mai 2011 um 23:44 ) |





