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Tarifabschluss 2010 für den öffentlichen Dienst
Ergebnis der Tarifrunde 2008/2009/2010 PDF Drucken E-Mail
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Bundesinnenminister legt Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung

Die Bezüge von Beamten, Soldaten, Richter sowie der Versorgungsempfänger des Bundes sollen an dem ausgehandelten Tarif vom Tarifergebnis des 27. Februar 2010 angeglichen werden, so lautet ein Gesetzesentwurf des Bundesinnenminister, welcher eine Anpassung der Bezüge, das heißt der Besoldung und der Versorgung, für 2010 und 2011 vorsieht.

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Entwurf zum Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010
Bundesinnenminister legt Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung

 


Tarifabschluss am 27.02.2010 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen

In den Tarifverhandlungen 2010 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen gab es eine Einigung.
Mehr Lohn, eine Einmalzahlung als soziale Komponente, verlängerte Altersteilzeitregelungen, Ausgleichszahlungen statt der Bewährungsaufstiege und verbesserte Bedingungen für die Auszubildenden.

Vorläufige Entgelttabellen - Tarifrunde 2010
Tarifabschluss für Bund und Kommunen
Tarifrunde 2010 Verhandlungen abgeschlossen
Entgelterhöhung 2010
Einkommensrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen
Zweite TVöD Verhandlungsrunde Januar 2010 ergebnislos 

 


TVöD-Tarifrunde 2010 - Tarifregelungen zur neuen Altersteilzeit

In der TVöD-Tarifrunde 2010 wurde eine Reihe von tariflichen Leistungen vereinbart, für die ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber erforderlich ist. Einige Leistungen betreffen nur Beschäftigte des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber außerhalb des Sozial- und Erziehungsdienstes

Tarifregelungen zur neuen Altersteilzeit und zu TVöD
TVöD-Tarifrunde 2010 - Tariflichen Leistungen vereinbart 

 


Nun ist endlich für das Jahr 2008 eine Einigung erzielt worden, nachdem wochenlang massiv gestreikt worden ist. Mit einer Schlichtung ist es den Arbeitnehmern gelungen, den Arbeitgebern einen Tarifabschluss abzuringen, der wieder mehr Geld in die Taschen bringen soll und das endlich nach Jahren des Lohnverzichts. Enthalten sind folgende Punkte:

Entgelt

Arbeitszeit

Besitzstandsregelungen für übergeleitete Beschäftigte

Überleitungsrecht für Kommunalbeschäftigte Lehrkräfte

Restanten
 


 

Entgelt

1) Für die im Westen beschäftigten Arbeitnehmer wird zum 01.Januar 2008 das Tabellenentgelt und auch das Entgelt der Gruppe 15 Ü um 50,- Euro und sodann linear um weitere 3,1 Prozent erhöht. Für das Tarifgebiet Ost wird die Erhöhung erst zum 01.April 2008 stattfinden.

2) Weiterhin wird eine lineare Erhöhung des Tabellenentgelts zum 01.Januar 2009 stattfinden, dann um 2,8 Prozent.

3) Im Januar 2009 erhalten alle Beschäftigten für das laufende Jahr 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 225,- Euro. Für Teilzeitbeschäftigte gilt: sie erhalten die Einmalzahlung in Höhe ihres Beschäftigungsumfangs.

4) Im Osten wird beim Bund und bei den kommunalen Arbeitgebern das Entgelt zum 01.Januar 2008 angehoben und dem Westentgelt angeglichen. Die Erhöhung wird die Gruppen 1-9 betreffen und zu 100 Prozent dem Westentgelt angeglichen. Ebenfalls betroffen sind auch die Beschäftigten der Entgeltgruppe 9, welche in die Vergütungsgruppe IV b eingegliedert sind.

5) Die Ostangleichung des Entgelts der Gruppen 9- 15 Ü wird vorgezogen. Statt am 01.Januar 2010 wird sie schon am 01.April 2008 stattfinden.

6) Auch die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten werden erhöht. Im Westen werden ab dem 01.Januar 2008 70,- Euro mehr gezahlt, im Osten werden ab demselben Datum die Entgelte an die Westentgelte angeglichen. Dafür beträgt die Laufzeit zwei Jahre.

 

Arbeitszeit

1) Ab dem 01. Juli 2008 wird die Arbeitszeit im Tarifgebiet West einheitlich auf 39 Stunden erhöht. Dies gilt für die kommunalen Arbeitgeber. Der Bund ist nicht betroffen, hier beträgt die einheitliche Arbeitszeit für Ost und West schon seit 2005 39 Stunden.

2) Teilzeitbeschäftigte haben die Möglichkeit, den Stundenumfang ihrer Arbeitszeit aufstocken zu lassen, falls sie mit ihren kommunalen Arbeitgebern im Westen eine feste Stundenzahl vereinbart haben. Dadurch entsteht dann keine Entgeltminderung. Diese Entgeltminderung würde durch die Arbeitszeiterhöhung entstehen und kann so vermieden werden.

3) Beschäftigte, die sich bereits in der Altersteilzeit befinden, sind von der Arbeitszeiterhöhung ausgenommen.

4) Die im Westen abgeschlossenen Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit, welche mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden ausgehandelt wurden, werden aufgehoben. Ausgenommen sind die entsprechenden Regelungen mit den Beschäftigungsversicherungstarifverträgen, wie zum Beispiel in Hannover. Die in den landesbezirklichen Tarifverträgen enthaltenen Regelungen werden angepasst. Bestehen bleiben jedoch die Arbeitszeitregelungen in den Beschäftigungsversicherungstarifverträgen bis Ende Februar 2010.

5) Weiterhin entfällt die Möglichkeit der kommunalen Arbeitgeber im Westen, die auf landesbezirklicher Ebene die Regelungen zur Dauer der Arbeitszeit kündigen konnten.

6) Als Kompensation für die Arbeitszeiterhöhung im Rahmen der Gesamtarbeitszeit werden zweieinhalb Tage für die Vorbereitung und Qualifizierung verwendet. Diese Regelung gilt für die Kommunalen Arbeitgeber im Westen, welche im Erziehungsdienst beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen. Allerdings muss hierbei noch redaktionell klargestellt werden, dass diese Tage nicht verrechnet werden dürfen, mit bereits bestehenden Qualifikations- und Vorbereitungstagen. Ob diese gesetzlich oder dienstlich vereinbart waren, ist dabei egal.

7) Für die Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber im Osten bleibt es bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.

 

Besitzstandsregelungen für übergeleitete Beschäftigte

Auch die Regelungen für übergeleitete Beamte haben sich wie folgt geändert. Wer als Beschäftigter bis zum 01.Oktober 2005 in den TVöD übergeleitet worden ist und wegen der Stichtagregelung bis zum 30.September 2007 nicht mehr in den Erhalt der Bewährungs- oder Tätigkeitsaufstiegs oder der Vergütungsgruppenzulage kommt, kann auf Antrag in die Bestandsregelungen des TVÜ- Bundes und TVÜ- VKA aufgenommen werden. Dazu muss erforderlich sein, dass der Arbeitnehmer spätestens am 31. Dezember 2009 im Rahmen des Bewährungsaufstiegs des BAT/BAT-O höher gruppiert worden wäre oder aber eine Vergütungsgruppenzulage erhalten hätte. Neu ist, dass diese Tarifregelungen erstmalig nach einem Zeitraum von vier Jahren, ab in Kraft treten, kündbar sind.

a sich für Beschäftigte, vor allem im Sozial- und Erziehungsdienst, in Folge der wegfallenden Aufstiege evt. ein Entgeltverlust ergibt, wird hier die Eingruppierung übergangsweise neu und vorrangig geregelt. Dazu wird es nach der Tarifrunde 2008 neue Tarifverhandlungen geben, deren Ergebnisse dürfen aber nicht die Eingruppierung in der später zu verhandelnden Entgeltordnung präjudizieren.
Auch die persönliche Zulage für Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern ändert sich wie folgt: eine vor dem 01.Oktober 2005 begonnene vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit wird auch nach dem 30.September 2005 nach den Regelungen des BAT/BAT-5 bemessen.

 

Überleitungsrecht für Kommunalbeschäftigte Lehrkräfte

Diese Gruppe betrifft überwiegend Lehrkräfte in Bayern und kommunalen Hochschulen.

Mit der Zahlung von Strukturausgleichen wird das Überleitungsrecht für kommunale Lehrkräfte bei kommunalen Arbeitgebern ergänzt. Dazu müssen die betreffenden Personen schon vor dem 30. September 2005 beschäftigt gewesen sein. Ab dem 01.Januar 2008 wird der Strukturausgleich in der gleichen Weise wie bei den übrigen Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber gezahlt.

Die Schrittweise Erhöhung der Lehrzulage wird künftig präziser formuliert. Dabei erfolgt der erste Schritt mit der Erhöhung der Entgelte am 01.Januar 2009 und lautet wie folgt:
In den Entgeltgruppen 5-8 beträgt der Abschmelzungsbetrag zurzeit 64,- Euro und in den Gruppen 9-13 beträgt er 72,- Euro. Ab dem 31.Dezember 2008 wird der Betrag in den Gruppen 5-8 um 6,40 Euro vermindert und in den Gruppen 9-13 um 7,20 Euro vermindert.
Dabei soll künftig im Rahmen der Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung die Eingruppierung von Lehrkräften erfolgen. Berücksichtigt werden dabei die entsprechenden Entwicklungen bei den Ländern zur Tarifierung.
Eine schriftliche Einigung erfolgte mit dem Bundesministerium bezüglich der Überleitung der Lehrkräfte an Bundeswehrfachschulen. Diese wurden bis zum heutigen Tag noch nicht übergeleitet und haben deswegen Nachteile, weil sie weder einen Lebensalteraufstieg im BAT haben noch einen Stufenaufstieg im TVöD. Klar ist jedoch schon, dass noch nicht gezahlte Erhöhungen in jedem Fall nachgezahlt werden.

 

Restanten

Die Veränderungen, die im Überleitungsrecht (TVÜ- Bund und TVÜ- VKA) und auch im TVöD bereits im Jahr 2006 verhandelt worden sind, treten bereits zum 01.Juli 2008, unter Berücksichtigung des Einigungsstandes von 2006, in Kraft. Falls aus dem Zeitablauf Anpassungen erforderlich sind, müssen diese vorgenommen werden.

Siehe auch: Tarifeinigung im öffentlichen Dienst 1. März 2009

Tarifrunde 27.02.2010 - Verhandlungen abgeschlossen



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Stromtarif, Stromtarife auch für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes

 

 

 

Aktualisiert ( Montag, 30. August 2010 um 09:05 )
 
TVöD: Tarifvertrag 2009/2010 - Öffentlicher Dienst | Forum - Oeffentlicher Dienst