Die Urlaubstage für jüngere Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen auf 30 Urlaubstage erhöht werden. Dies entschied nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Bisher ist der Urlaubsanspruch nach dem Alter des Beschäftigten geregelt.

Dies bedeutete, dass bis 30-jährigen Beschäftigten 26 Arbeitstage Urlaub im Jahr zustanden. Beschäftigte bis zum 40. Lebensjahr wurden 29 Arbeitstage zugesprochen und Beschäftigten über dem 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage. Die Staffelung nach Alter soll nun wegfallen und vereinfacht werden. Wie das Bundesarbeitsgericht bekannt gab, sei eine derartige Staffelung diskriminierend und müsse abgeschafft werden.

So sollen auch jüngere Beschäftigte, die noch nicht über 40 Jahre alt sind 30 Arbeitstage Urlaub zustehen. Die Arbeitgeber gaben als Begründung für eine altersabhängige Staffelung an, dass mit dem fortschreitenden Alter auch das Erholungsbedürfnis steigen würde. Dies sah das Bundesarbeitsgericht jedoch anders und schaffte die Staffelung mit dem Urteil (Az: 9 AZR 529/10) ab.  

Quelle: de.nachrichten.yahoo.com 

 

Siehe  auch:

RotTVöD Urlaub