Das Bundesarbeitsgericht hat am 10. November 2011 das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.September 2008 und des Europäischen Gerichtshofes vom 08. September 2011 bekräftigt. Demnach haben jüngere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die im Rahmen des Bundesangestelltentarifs (BAT) vergütet werden, Anspruch auf eine Entlohnung unabhängig von Altersstufen.

Der BAT sieht entgegen dem TVöD bisher eine Vergütung nach Altersstufen vor. So kann ein 25-jähriger Angestellter beispielsweise etwa 1.000 Euro weniger als sein Kollege im Alter von 47 Jahren erhalten.

Dieses Entgeltsystem wurde jetzt vom Bundesarbeitsgericht für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte ein damals 39-jähriger Angestellter gegen das Land Berlin. Er forderte eine angemessenere Vergütung unabhängig vom Alter und er bekam vom Berliner Landesarbeitsgericht recht. Das Land Berlin ging daraufhin in Revision. Das Landesarbeitsgericht verwies die Klage zum Europäischen Gerichtshof, der dem Kläger erneut recht gab.

Der Europäische Gerichtshof reichte die Klage anschließend zur Bestätigung zum Bundesarbeitsgericht weiter. Dieses entschied nun über die Rechtsmäßigkeit des Urteils. Somit muss das Land Berlin dem Kläger sechs Monate rückwirkend etwa 450 Euro Brutto nachzahlen. Mit dem Urteil haben jüngere Mitarbeiter nun einen Anspruch auf ein Gehalt nach der höchsten Altersstufe. Wer nach dem BAT vergütet wird, sollte demnach schriftlich eine Forderung bei seinem Arbeitgeber einreichen. Ob und in welcher Höhe eine Nachzahlung geleistet werden kann, hängt jedoch vom jeweiligen Tarifvertrag ab.

Urteile:

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.09.2008 Aktenzeichen: 20 Sa 2244/07

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011 Aktenzeichen: C-297/10 und C-298/10