| Sterbegeld im öffentlichen Dienst abgeschafft |
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Im öffentlichen Dienst ist, nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes, die Abschaffung des Sterbegelds von etwa 1.500 Euro rechtens. Sterbegeld wurde unter anderem für Angehörige von Rentner sowie für Ehegatten gezahlt, dessen Ehegatte verstorben war. Die Sterbegeld-Zahlungen wurden von 2002 bis zum Jahr 2008 von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) stufenweise eingestellt, um eine finanzielle Altersversorgung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten und zu sichern.
Siehe auch: Urteil: Az. 1 BvR 2624/05 Quelle: stern.de |
| Aktualisiert ( Samstag, 27. August 2011 um 22:11 ) |





