Höhere Mindestlöhne

Ab 01. Mai 2017 erhalten Beschäftigte in einigen Branchen einen höheren Mindestlohn. Demnach steigt der Mindestlohn wie folgt:

  • Branche: Maler- und Lackiererhandwerk; Mindestlohn steigt für Fachkräfte im Osten auf 11,85 Euro, im Westen auf  13,10 Euro.
  • Für ungelernte Arbeitskräfte erhöht sich der Stundenlohn auf mindestens 10,35 Euro bundesweit.
  • Branche: Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk; Anhebung des Mindestlohns im Osten auf 11,20 Euro und im Westen auf 11,40 Euro.
  • Branche: Gerüstbauerhandwerk; Einführung eines einheitlichen Mindestlohns auf 11 Euro.

Grenzwerte für Nikotin in E-Zigaretten

Ab 20. Mai 2017 ist nur noch ein Verkauf an Liquids für E-Zigaretten in Zehn-Milliliter-Einheiten möglich. Dabei darf ein Milliliter nur noch maximal 20 Milligramm Nikotin enthalten.

Einführung von Grenzwerten bei Chemikalien in Kinderspielzeug

Ab 24. Mai 2017 soll eine Begrenzung des Einsatzes der Chemikalien Benzisothiazolinon und Formamid in Kinderspielzeug gelten. Die Höchstgrenze für Benzisothiazolinon liegt künftig bei fünf Milligramm pro Kilogramm. Die Chemikalie wird als Konservierungsmittel in Spielmaterialien auf Wasserbasis, wie zum Beispiel in Fingerfarben, eingesetzt. Formamid hingegen ist ein Lösungsmittel, welches vor allem in Spielzeugen aus Schaumstoff verwendet wird. Hier soll künftig der Grenzwert bei fünf Mikrogramm pro Kubikmeter liegen. Die Chemikalie kann eine Schädigung des ungeborenen Kindes und Unfruchtbarkeit hervorrufen.

Ein Sportbootführerschein statt zwei Führerscheinen

Ab Mai 2017 soll es nur noch einen Sportbootführerschein geben, in dem angegeben sein wird, welche Gewässer man befahren darf. Bisher wurde zwischen den Sportbootführerscheinen SBF-Binnen und SBF-See unterschieden. Die theoretische und praktische Prüfung muss nicht mehr zwingend an einem Ort abgelegt werden, diese können nun an verschiedenen Orten absolviert werden. Die Prüfung für Seeschifffahrtsstraßen kann auch im Ausland abgelegt werden.

Dispo

Festnetzpreise der Telekom steigen

Ab Mai 2017 müssen alle Kunden der Telekom, die ab 2008 einen Festnetzvertrag abgeschlossen haben, einen Euro mehr zahlen. Insgesamt sind laut Angaben der Telekom zwei Millionen Kunden betroffen.

Im April 2017 sind zudem folgende Regelungen in Kraft getreten:

Änderungen für den Einsatz von Drohnen

Drohnen mit einem Gewicht zwischen 250 Gramm und fünf Kilogramm dürfen dann nicht mehr verwenden werden, wenn diese über ein Grundstück fliegen können und eine Aufzeichnung von Bild, Ton oder Funksignale möglich ist.

Zudem besteht ein Betriebsverbot in Flughöhen über 100 Metern, in der Nähe von Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, über Menschenansammlungen und anderen sensiblen Bereichen sowie im Umfeld von Flughäfen.

Bei Drohnen ab fünf Kilogramm und auch für Nachtflüge muss eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde vorliegen. Sofern die Drohnen eine Flughöhe außerhalb der Sichtweite erreicht haben, kann ein generelles Verbot aufgehoben werden.

Neuregelung für die Einfuhr von BIO-Erzeugnissen

Bei der Einfuhr von BIO-Erzeugnissen soll es eine bessere Überwachung geben. Zum Einsatz soll ein neues elektronisches EU-Bescheinigungssystem kommen. Damit soll dann ein Betrug wesentlich erschwert bis ausgeschaltet werden.

Anfechtbarkeit von Arbeitslohn bei Insolvenz

Nach einer Insolvenz darf der Arbeitslohn nur noch bis drei Monate angefochten werden. Bisher war es so, dass für Beschäftigte das Risiko galt, den Arbeitslohn zurückzahlen zu müssen, wenn das Unternehmen insolvent gegangen ist. Teilweise konnten dabei große Zeiträume entstehen. Nun wurde die Frist für die Rückzahlzahlung auf drei Monate nach Erbringung der Arbeitsleistung verringert.  

Leichtere strafrechtliche Verfolgung bei Sportwetten-Betrug

Eine strafrechtliche Verfolgung von Sportwetten-Betrug ist ab April 2017 leichter möglich. Zudem erfolgt eine Einstufung von Manipulationen im Profisport als Straftat.

Zusendung von Formularen und Anträgen auch online möglich

Ab April 2017 soll auch eine Zusendung von Anträgen und Formularen online möglich sein. So hat es die Bundesregierung in ihrem neu entworfenen Plan vorgesehen.