Beschäftigte der Geld- und Werttransporte erhalten Mindestlohn ab 2011 PDF Drucken E-Mail
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Die rund 8.000 Beschäftigten der Geldbearbeitung sowie der Geld- und Werttransporte können sich über die Einführung eines Mindestlohnes voraussichtlich erst einmal bis zum 31. Dezember 2013 freuen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di stimmte einem Tarifvertrag, der seitens der BDGW (Bundesvereinigung Deutscher Geld-und Wertdienstleister)  erarbeitet wurde und am 1. Juli 2010 in Kraft tritt, zu. Somit wird, in Abhängigkeit der Region, eine Gehaltssteigerung bis zu 30 Prozent erzielt.

Beschäftigte, die im Geld- oder Werttransport in Ostdeutschland tätig sind, erhalten demnach ab 1. Januar 2011 einen Stundenlohn von 8,20 Euro. Die Erhöhungen sollen schrittweise bis 10 Euro pro Stunde und ab 1. Januar 2013 angepasst werden.
Beschäftigte, die wiederrum in der Geldbearbeitung tätig sind und ebenfalls in den ostdeutschen Bundesländern ihren Arbeitsplatz besitzen, erhalten ab 1. Januar 2011 einen Stundenlohn von 7,50 Euro und ab 2013 eine nochmalige Anpassung des Lohnes auf 8,30 Euro pro Stunde.

Die Mindestlöhne der Arbeitnehmer der Geld- und Werttransporte in Westdeutschland variieren in einer Spanne von 9,70 Euro bis 13,50 Euro pro Stunde. Grund dafür sind die unterschiedlichen Anpassungen der Mindestlöhne an die jeweiligen Bundesländer.
Beschäftigte der Geldbearbeitung in westlichen Gebieten Deutschlands werden ebenso nach Bundesland besoldet. Diese erhalten demnach ab 2011 beispielsweise einen Stundenlohn von 8 Euro in Schleswig-Holstein und 10 Euro in Nordrhein-Westfalen sowie ab 2013, aufgrund einer weiteren Anhebung, 9 Euro (Schleswig-Holstein) und 11,50 Euro (Nordrhein-Westfalen) pro Stunde.

 

Siehe auch:

Tarifvertragsübersicht BDGW / BDWS

 

Aktualisiert ( Dienstag, 20. Juli 2010 um 20:58 )
 
TVöD: Tarifvertrag 2010/2011/2012 - Öffentlicher Dienst | Forum - Oeffentlicher Dienst