| Die neue Düsseldorfer Tabelle 2010 |
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In Deutschland gibt es mehr als drei Millionen Trennungs- und Scheidungskinder, sie sollen rückwirkend zum 01.01.2010 mehr Unterhalt erhalten. Grund für diese Erhöhung ist das so genannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“. Das Gesetz besagt eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, die damit verbundene Erhöhung des Unterhaltes ist so hoch wie nie.
Die „Düsseldorfer Tabelle“ des Oberlandesgerichtes Düsseldorf gilt bundesweit als Richtlinie für (Unterhaltszahlungen) Unterhaltsberechnungen, hier ist festgehalten, dass der Mindestunterhalt in allen Altersstufen um rund 13% ansteigen wird, dabei wird in der Regel der Betrag noch um den halben Kindergeldsatz gekürzt.
Die Tabelle unten liefert die neuen Richtwerte. Die Düsseldorfer Tabelle 2010(alle Beträge in Euro)
*Alle Angaben ohne Gewähr
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| Aktualisiert ( Sonntag, 11. April 2010 um 22:43 ) |





