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Die neue Düsseldorfer Tabelle 2010
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In Deutschland gibt es mehr als drei Millionen Trennungs- und Scheidungskinder, sie sollen rückwirkend zum 01.01.2010 mehr Unterhalt erhalten. Grund für diese Erhöhung ist das so genannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“. Das Gesetz besagt eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, die damit verbundene Erhöhung des Unterhaltes ist so hoch wie nie. 

 

Die „Düsseldorfer Tabelle“ des Oberlandesgerichtes Düsseldorf gilt bundesweit als Richtlinie für (Unterhaltszahlungen) Unterhaltsberechnungen, hier ist festgehalten, dass der Mindestunterhalt in allen Altersstufen um rund 13% ansteigen wird, dabei wird in der Regel der Betrag noch um den halben Kindergeldsatz gekürzt.
Die Erhöhung stößt allerdings nicht überall auf ungeteilte Zustimmung, beinhaltet sie doch auch einige Haken. Durchschnittsverdiener können den hohen Satz vielfach nicht voll zahlen und Kinder von Geringverdienern profitieren meist nicht selbst von der Erhöhung. Tritt der Fall ein, dass der betreuende Elternteil nicht arbeitet, hat dies oft zur Folge, dass der Erwachsenen- Unterhalt gekürzt wird und so auch das Kind von der Erhöhung des Unterhaltes nicht profitiert. Unterm Strich gibt es dann aufgrund der Kürzung auch wieder nicht mehr Geld. Zahlreiche Unterhaltspflichtige fühlen sich stark benachteiligt.

Der Vorsitzende des Unterhalt- und Familienrechts (kurz ISUV) Josef Linsler, sagte der Kölner Tageszeitung EXPRESS dazu: „die drastische Anhebung des Unterhaltes ist ungerecht und berücksichtigt nicht die Lebensumstände vieler Betroffener. Die Unterhaltssätze steigen an, dabei wird jedoch der Selbstbehalt nicht berücksichtigt. Obwohl die Lebenshaltungskosten seit Jahren steigen, liegt der Selbstbehalt nach wie vor bei 900 Euro. Realistisch wären aber mindestens 1000 Euro.

 

Unterhaltsrechner


Die Tabelle unten liefert die neuen Richtwerte.

Die Düsseldorfer Tabelle 2010

 (alle Beträge in Euro)

  Netto-Einkommen des Unterhaltpflichtigen 0-5
6-11
12-17
ab 18
  1 bis 1500
 317364
426
 488
2
1501 - 1900333
383
448
513
3
1901 - 2300
349
401
469
537
4
2301 - 2700
365
419
490
562
5
2701 - 3100
381
437
512
586
6
3101 - 3500
406
466
546
625
7
3501 - 3900
432
496
580
664
8
3901 - 4300
457
525
614
703
9
4301 - 4700
482
554
648
742
10
4701 - 5100
508
583
682
781
      

*Alle Angaben ohne Gewähr

 

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Aktualisiert ( Sonntag, 11. April 2010 um 22:43 )
 
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