| Tarifeinigung im öffentlichen Dienst 1. März 2009 |
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Nach schwierigen Verhandlungen konnte am 01. März 2009 schließlich ein Verhandlungsergebnis erzielt werden, das nun den GEW-Mitgliedern zur Zustimmung oder Ablehnung vorgelegt wird. Die Landesverbände werden die Abstimmung in der Zeit vom 02. bis 13. März 2009 organisieren. Am 13. März 2009 findet in Berlin die nächste Sitzung der Bundestarifkommission und des Koordinierungsvorstandes statt, um das Mitgliedervotum zu bewerten. Kernpunkte des TarifergebnissesFür die Monate Januar und Februar 2009 wird eine Einmalzahlung in für West und Ost einheitlicher Höhe von insgesamt 40 Euro gezahlt. Das bedeutetDie noch in der dritten Verhandlungsrunde den Beschäftigten von den Arbeitgebern zugedachte doppelte „Null“ (sechs Nullmonate für 2009 und eine Nullrunde für 2010) konnte abgewehrt werden. Weitere VerhandlungsergebnisseLaut dem Urteil BFH, Urteile vom 28.08.2008, Az. VIR 44/04 und VIR 35/05 muss das Finanzamt auch „Persönlichkeitsbildende Fortbildungsveranstaltungen“ anrechnen, wenn der Grund der Teilnahme plausibel ist. Dazu muss der Kursinhalt genau aufgeschrieben und erläutert werden. Ebenfalls aufführen muss man, wofür die erworbenen Kenntnisse in Zukunft beruflich angewandt werden sollen. Auch eine Bescheinigung des Chefs kann geltend gemacht werden, insbesondere dann, wenn man für die Zeit der Fortbildung dienstfrei bekommen hat. Das letzte WortDie Bundestarifkommission hat nach langer und kontrovers geführter Diskussion und Abwägung aller Einigungspunkte für die Annahme des Verhandlungsergebnisses votiert. |
| Aktualisiert ( Mittwoch, 13. Januar 2010 um 20:05 ) |






