Änderungstarifvertrag zum ATV - Altersvorsorge-Tarifvertrag PDF Drucken E-Mail
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Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben sich heute mit dem Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf einen 6. Änderungstarifvertrag zum Altersvorsorge-Tarifvertrag (ATV) geeinigt.

Gegenstand der Änderung sind eine Klarstellung zu den sog. Gegenwerten, die ausscheidende Arbeitgeber an die Zusatzversorgungseinrichtung zahlen müssen, sowie die Gleichstellung von Mutterschutzzeiten vor dem 18. Mai 1990 mit späteren Mutterschutzzeiten.

Da das jüngste Urteil, das die Mutterschutzzeiten vor dem 18. Mai 1990 betraf, erst kurz vor den Tarifverhandlungen im Mai erging, hatte sich die Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) damals geweigert, diese gleich mit aufzunehmen. Für Bund und Länder konnte dies jetzt nachgeholt werden. Die VKA konnte sich bisher nicht entschließen, einer entsprechenden tariflichen Einigung zuzustimmen.

 

Mehr Informationen unter: Altersvorsorge-Tarifvertrag: Weitere Änderungen

Berlin, den 24. November 2011

Gesa Bruno-Latocha

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand

Reifenberger Str. 21 60489 Frankfurt

Tel. 069-78973-0 tarifrunde@gew.de

Aktualisiert ( Freitag, 25. November 2011 um 09:22 )
 
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