| Neues Eingruppierungsrecht der Länder |
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Das neue Eingruppierungsrecht im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder steht. Viel hat sich nicht geändert. Verbesserungen gibt es für Beschäftigte, die in die Entgeltgruppen 2 bis 8 eingruppiert sind und die bei Fortgeltung des BAT/BAT-O nach einer höchstens sechsjährigen Bewährungszeit in die höhere Vergütungsgruppe aufgestiegen wären.
Im Organisationsbereich der GEW betrifft dies den Sozial- und Erziehungsdienst der Länder. So sind z.B. die Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung in normaler Tätigkeit nicht mehr in die Entgeltgruppe 3, sondern in die Entgeltgruppe 5 - einschließlich Stufe 6 - eingruppiert. Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung kommen in die Entgeltgruppe 8. Ab 1. Januar 2012 gibt es auch in bestimmten Bereichen wieder Zulagen (z.B. auch die Heimzulage).
Weitere Informationen enthält die Homepage der GEW unter www.gew.de |
| Aktualisiert ( Mittwoch, 16. November 2011 um 17:42 ) |





