| Gerichtsurteil zum Streikrecht für Beamte |
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Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen ist überzeugt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das Beamten ein Streikrecht einräumt, keinen Bestand haben wird. Er gehe davon aus, dass das Urteil vom Oberverwaltungsgericht kassiert werden wird, sagte Heesen der "Rheinischen Post" (Ausgabe vom 20. Juni 2011). "Die Düsseldorfer Richter haben eine künstliche Unterscheidung getroffen: Der Staat müsste demnach Beamte im klassischen hoheitlichen Bereich wie dem Zoll bei Streiks bestrafen, verbeamtete Lehrer dagegen nicht. Eine solche Unterscheidung ist nicht haltbar", sagte der dbb Chef zur Begründung. Ein Streikrecht für alle Beamten lehnt der dbb ab, machte Heesen klar. "Der deutsche Staat ist gut damit gefahren, Beamten Streiks grundsätzlich zu untersagen. Nur so kann der Staat in zentralen Bereichen - Polizei, Finanzverwaltung, Schule - funktionsfähig bleiben. Das ist auch eine soziale Frage. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass Schulen nicht wegen Streiks geschlossen werden und sie auf einmal ein Betreuungsproblem haben."
Um das eigentliche Problem der öffentlichen Haushalte - die hohen Zinsausgaben für Altschulden - zu lösen, erneuerte Heesen den dbb-Vorschlag: "Die Altschulden sollten in einen Fonds und dort gezielt abgetragen werden." Dafür könne der Staat künftig den Solidaritätszuschlag verwenden, die Erbschaftsteuer gezielt erhöhen, eine Finanztransaktions-Steuer einführen und stille Reserven heben, etwa durch den Verkauf von Gold, schlug Heesen vor.
"Deutschland wird die zwei Billionen Euro Staatsschulden, die es angehäuft
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| Aktualisiert ( Dienstag, 08. November 2011 um 09:57 ) |





