| Die Zahlung von Krankenbezügen |
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Mit dem Krankengeldzuschuss wird die Differenz zwischen dem zustehenden Netto Entgelt und dem Brutto Krankengeld ausgeglichen. In den ersten sechs Wochen ergibt sich keine Änderung, nach den sechs Wochen wird nur noch höchstens bis zur 39. Woche der Krankengeldzuschuss gezahlt. Vom gezahlten Brutto Krankengeld müssen dann noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Beschäftigte von Bund und Kommunen haben Glück, wer schon vor dem 30. Juni 1994 beschäftigt gewesen ist, erhält eine höhere Zahlung. In dieser Personengruppe wird die Differenz zwischen Netto Entgelt und Netto Krankengeld gezahlt. Die Gewerkschaften waren in den Verhandlungen sehr bemüht, eine Überforderung die sich daraus ergeben könnte, zu vermeiden. Alle Punkte konnten sie gegenüber den Arbeitgebern nicht durchsetzen. Je nach Einzelfall können hier für Arbeitnehmer/innen zusätzliche Kosten von bis zu 80 Euro monatlich entstehen. Nähere Informationen können über den GEW-Landesverband bezogen werden.
§ 22 Entgelt im Krankheitsfall(1) 1Werden Beschäftigte durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der rbeitsleistung verhindert, ohne dass sie ein Verschulden trifft, erhalten sie is zur Dauer von sechs Wochen das Entgelt nach § 21. 2Bei erneuter (3) 1Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit (§ 34 Abs. 3) und 2 insgesamt längstens bis zum Ende der in Absatz 3 Satz 1 genannten Fristen bezogen werden; bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch mindestens der sich aus Absatz 1 ergebende Anspruch. 4Überzahlter Kranken-geldzuschuss und sonstige Überzahlungen gelten als Vorschuss auf die in demselben Zeitraum zustehenden Leistungen nach Satz 2; die Ansprüche der Beschäftigten gehen insoweit auf den Arbeitgeber über. 5Der Arbeitgeber kann von der Rückforderung des Teils des überzahlten Betrags, der nicht durch die für den Zeitraum der Überzahlung zustehenden Bezüge im Sinne des Satzes 2 ausgeglichen worden ist, absehen, es sei denn, die/der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die Zustellung des Rentenbescheids schuldhaft verspätet mitgeteilt. |
| Aktualisiert ( Dienstag, 17. Februar 2009 um 00:23 ) |





