Auch für Lektoren an den Hochschulen gilt der TVöD PDF Drucken E-Mail
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Ja, der TVöD gilt in Zukunft auch für Lektoren an Hochschulen. Allerdings sind ein Großteil der Lektoren erst dann betroffen, wenn der TVöD auch von den Ländern übernommen wird. Nach bisherigem Recht fallen Lektoren nämlich nicht unter den BAT.
Genau wie andere Gruppen des haupt- und nebenberuflichen wissenschaftlichen Personals auch. Die Arbeitsbedingungen dieser Personen werden bis jetzt in Einzelverträgen geregelt. Ab dem 01. Oktober sind aber dann nur noch einzelne Personengruppen von dem Geltungsbereich des TVöD ausgenommen, diese sind: wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte, Hochschullehrer, Lehrbeauftragte und künstlerische Lehrkräfte.
Aktualisiert ( Dienstag, 17. Februar 2009 um 00:22 )
 
TVöD: Tarifvertrag 2010/2011/2012 - Öffentlicher Dienst | Forum - Oeffentlicher Dienst