Entgeltgruppe S 17 PDF Drucken E-Mail
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1. Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 180 Plätzen.

2. Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter von Kindertagesstätten für Behinderte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 90 Plätzen.

3. Beschäftigte als Leiterinnen/Leiter von Erziehungsheimen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 50 Plätzen.

4. Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen/Vertreter von Leiterinnen/Leitern von Erziehungsheimen mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 90 Plätzen bestellt sind.

5. Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt.

6. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychagoginnen/Psychagogen mit staatlicher Anerkennung oder staatlich anerkannter Prüfung und entsprechender Tätigkeit.

Entgeltgruppe S (Anlage C zum TVöD)

Entgeltgruppen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.

S 18 - S 17 - S 16 - S 15 - S 14 - S 13 - S 12 - S 11- S 10 - S 9 - S 8 - S 7 - S 6 - S 5 - S 4 - S 3

Aktualisiert ( Samstag, 20. März 2010 um 10:45 )
 
TVöD: Tarifvertrag 2010/2011/2012 - Öffentlicher Dienst | Forum - Oeffentlicher Dienst