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Weitergeltung der Regelungen für Praktikanten |
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§1(1) Die nachfolgend aufgeführten Tarifverträge finden in jeweiligen Geltungsbereich über den 30. September 2005 hinaus nach Maßgabe der in § 2 enthaltenen Regelungen Anwendung: a) Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt) vom 22. März 1991, b) Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt-O) vom 5. März 1991, c) Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen (Praktikanten) vom 12. Oktober 1973 im Bereich der Mitgliedverbände der VKA, d) Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen/Praktikanten (TV Zuwendung Prakt-O) vom 5. März 1991 im Bereich der Mitgliedverbände der VKA. (2) Soweit in den in Absatz 1 genannten Tarifverträgen auf den BAT/BAT-0 verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften des TVöD. § 2 Entgelt(1) Das Entgelt nach § 2 Abs. 1 TV Prakt/TV Prakt-O beträgt für die Praktikantinnen und Praktikanten für den Beruf - der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters, der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen, der Heilpädagogin/des Heilpädagogen monatlich 1463,16 Euro, - der pharm.-techn. Assistentin/ des pharm.-techn. Assistenten der Erzieherin/des Erziehers monatlich 1254,09 Euro, - der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers, der Masseurin und med. Bademeisterin/ des Masseurs und med. Bademeisters, der Rettungssanitäterin/ des Rettungssanitäters monatlich 1201,25 Euro. (2) Praktikantinnen und Praktikanten haben keinen Anspruch auf Verheiratetenzuschlag (§ 2 Abs. 1 TV Prakt/TV Prakt-O). (3) Für Praktikantinnen und Praktikanten, auf welche die Regelungen des TV-Prakt-0 Anwendung finden, betragen die Entgelte 100 v. H. der für das Tarifgebiet West geltenden Beträge. (4) Praktikantinnen/Praktikanten haben Anspruch auf vermögens wirksame Leistungen nach Maßgabe der Vorschriften, die für die beim Arbeitgeber in dem künftigen Beruf der Praktikantin/des Praktikanten Beschäftigten maßgebend sind; die vermögenswirksame Leistung beträgt monatlich 13,29 Euro. § 3Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.
TV-Prakt
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Aktualisiert ( Samstag, 27. Juni 2009 um 22:36 ) |